Angehörige

Hinweise für Eltern und Angehörige

Als Eltern oder Angehörigen von einem Kind ist es nicht einfach zu verstehen warum sich das Kind eher so verhält und kleidet, wie es von einem Kind anderen Geschlechts zu erwarten wäre.
Es besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind mit dem biologischen Geschlecht und dem damit verbundenen Verhalten in der Geschlechterrolle nicht einverstanden ist. So gibt es Jungen, die gerne mit Puppen spielen, oder Mädchen, die sich wie Jungs benehmen und im Dreck spielen.
In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, dass Ihr Kind eventuell transsexuell ist. Dieser Flyer soll Ihnen den Mut geben Ihr Kind so anzunehmen wie es ist und bei allem auch zu unterstützen, wenn das Kind den Wunsch äußert im anderen Geschlecht zu leben und auch so angesprochen zu werden.
Dieses ist für Eltern und Angehörige nicht immer ganz einfach, weil sich viele Sorgen gemacht werden.
Seien Sie sich aber bitte gewiss, dass ein glückliches, lebenswertes und erfülltes Leben auch als transgeschlechtliche Person möglich ist.

Was ist Transsexualität?

Transsexuelle Menschen identifizieren sich nicht oder teilweise nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht. Ein Junge bzw. ein Jugendlicher mit einem männlichen Körper und einer weiblichen Identität wird als Trans*-Mädchen bezeichnet und andersrum als Trans*-Junge. Wobei es auch Personen gibt, die sich keinem der gängigen Geschlechter-rollen zuordnen. Wir verwenden die Begriffe Trans*-Mädchen / Trans*-Junge nur hier, damit die Transsexualität klar ist. Ansonsten sind es für uns einfach Mädchen und Jungs.

Akzeptanz statt Getratsche

Sowohl innerhalb der Familie als auch nach außen ist es für die Kinder angenehm, wenn diese mit dem gewünschten Vornamen und dem dazugehörigen Personalpronomen angesprochen werden. Die Kinder sind peinlich berührt, wenn sie eindeutig geschlechtlich gekleidet sind und dann mit dem dazu falschen Namen angesprochen werden. Dieser Schritt ist nicht einfach und vielfach hilft es zu sagen: „Ja, das ist mein Kind!“ anstatt: „Ja, das ist mein Sohn / meine Tochter!“, wobei dann der Geschlechtsausdruck nicht zum Bild des Kindes passt.
Eltern zeigen dadurch eine Akzeptanz für das Kind, ohne dass sie sich nun schon komplett auf die neue Geschlechtsidentität des Kindes festlegen müssen.
Hilfreich für die weitere Akzeptanz ist dann auch ein Gespräch mit den Verantwortlichen in der Schule. So spricht nichts dagegen, dass im Klassenbuch, auf Klassenarbeiten und auch auf dem Zeugnis schon der neue Name verwendet wird. Wichtig ist, dass sichergestellt ist wer sich hinter dem Namen verbirgt, so wie es bei allen anderen Schülern in der Schule auch ist. Da kann dann ein Eintrag in der Schulakte des Kindes für Sicherheit sorgen.

Eine immer wieder vorkommende Frage: Damen- oder Herrentoilette?
Die Benutzung der geschlechtsspezifischen Toilette oder Umkleideräume ist in vielen Fällen keine Selbstverständlichkeit. Eltern sollten dazu mit den Lehrern der Schule sprechen und hier eine zufriedenstellende Lösung für das Kind finden. In anderen Situationen wie einem Kinobesuch sollte akzeptiert werden, dass die Toilette der gelebten Geschlechtsidentität benutzt wird.

Was tun, wenn sich eine angehörige Person als transsexuell offenbart?

Diese Person schenkt Ihnen ein sehr großes Vertrauen!
Bei Kindern sollten Sie sich als Eltern nicht fragen, was Sie eventuell falsch gemacht haben. In mehr als 100 Jahren Forschung ist der Grund für Transsexualität bis heute nicht gefunden worden.Fest steht, dass die geschlechtliche Identität nicht grundlegend verändert werden kann und Angehörige somit keinen Einfluss darauf haben.Akzeptieren Sie die Trans*Person so wie sie ist und sprechen Sie sie mit den neuen Vornamen und Personalpronomen an. Bei Kindern besteht auch das Recht in der Kita oder Schule mit dem neuen Vornamen und dem Geschlecht entsprechend angesprochen zu werden. Alles andere wäre eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und damit nicht erlaubt. Heute gilt die Geschlechtsidentität als Teil der Persönlichkeitsrechte eines jeden Menschen. Dieses ist im Jahr 2017 vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden.

Als Eltern haben Sie Anspruch auf Unterstützung bei Familienberatungsstellen und Jugendämtern.
Es ist allerdings möglich, dass die Mitarbeiter_innen dort sich auch erst über das Thema informieren müssen.
Weiterhin können Sie sich auch an die Leitungen der Selbsthilfegruppen werden. Zum Teil sind die Leitungen selbst transsexuell oder haben auch transsexuelle Kinder. Der Schritt der Offenbarung kann für alle Angehörigen mit einer Belastung einhergehen. Deshalb sind alle Angehörigen gefordert respektvoll mit der damit einhergehen Verantwortung umzugehen.
Bei Fragen senden Sie uns gerne eine Email:
Share by: